Dani Gebert. Autor
Historische Geschichten aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Erste Reichsfreitheit für Schwyz 1240

Am 20. Dezember im Jahre 1240 erhalten die Landleute von Schwyz durch Kaiser Friedrich II. von Staufen (Hohenstaufen) das erste Mal einen Freiheitsbrief, auch Reichsfreiheit, Reichsunmittelbarkeit, oder Reichsprivileg genannt.

Als reichsfrei wurden im spätmittelalterlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen, Institutionen, Länder oder Städte bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Diese Reichsprivilegien mussten bei jedem Königswechsel und sonstigen regelmässigen Abständen vom König oder Kaiser bestätigt werden.

Die Urkunde beginnt mit „Fredericus“, dem Namen des Kaisers Friedrich II. und ist mit dessen Siegel, des thronenden Kaisers versehen. Ausgestellt wurde die Urkunde vom Kaiser persönlich im italienischen Faenza, vermutlich als Dank für Söldnerdienste im Italienfeldzug, den die Schwyzer im Namen von Kaiser Friedrich II. von Staufen leisteten.

34 Jahre später, nach der Thronbesteigung des ersten habsburgischen Königs Rudolf von Habsburg, wurde am Hoftag zu Nürnberg im November 1274 der Freiheitsbrief der Schwyzer von 1240 für ungültig erklärt und somit reichsgesetzlich, generell und definitiv entwertet worden. Schwyz akzeptierte dieses Urteil nicht und hielt an der alten Reichsfreiheit fest.

Die Urkunde ist im Bundesbriefmuseum Schwyz aufbewahrt und ausgestellt.

Quellen: Wikipedia / «Rudolf von Habsburg und der Schwyzer Freiheitsbrief von 1240» Historischen Verein des Kanton Schwyz, Band 32, 1924

Bildquelle: Bundesbrief Archiv Schwyz

 
 
 
 
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