Dani Gebert. Autor
Historische Geschichten aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Der Einsiedler Klagerodel von 1311

Ein einzigartiges Zeugnis im Konflikt zwischen Kloster und Landleuten.

Der sogenannte Klagerodel von 1311, heute im Klosterarchiv Einsiedeln unter der Signatur A.BK.6 aufbewahrt, ist ein bedeutendes Schriftstück zur Geschichte des Marchenstreits zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Schwyzer Landleuten.
Die Quelle besteht aus drei zusammengenähten Pergamentstücken, beidseitig beschrieben, mit einer Gesamtlänge von etwa 34 cm und einer Breite von 13 cm. Möglicherweise handelt es sich um eine kompilierte Version aus mehreren Originalteilen.

Inhaltlicher Fokus und regionale Einordnung:
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, der Marchenstreit habe sich hauptsächlich auf das Alpthal konzentriert, zeigt der Rodel eine andere geografische Schwerpunktsetzung: Die Angaben beziehen sich vor allem auf Bennau, Altmatt, das Gebiet um den Höhronen sowie Fistersee, Neuheim und Menzingen.
Insgesamt enthält der Rodel 46 Anklagepunkte, die sich auf Vorfälle im Zeitraum vom 14. März bis zum 19. Juni 1311 beziehen. Diese Vorwürfe spiegeln die Sichtweise des Klosters Einsiedeln wider, weshalb die geschilderten Ereignisse besonders drastisch formuliert sind. Gleichwohl lässt sich durch sie ein eindrückliches Bild der wachsenden Unruhe in der Region und der eskalierenden Feindseligkeiten zeichnen.

Beteiligte Personen:
Unter den angegriffenen Klosterpächtern, in der Quelle meist nur pauschal als „gothshuslüt“ (Gotteshausleute) bezeichnet, treten namentlich die Familien Holzach und Ochsner hervor.
Auf der Seite der Schwyzer werden bekannte Namen genannt:
• Heinrich Stauffacher
• Die Reding
• Konrad der Ammann ab Yberg
• Peter Locholf
Dazu kommt eine Vielzahl weiterer Personen aus Schwyz und Steinen – darunter Knechte, Söhne und Gehilfen –, die in den einzelnen Fällen namentlich aufgeführt werden.

Hauptvorwürfe: Unrechtmäßige Fehde:
Ein zentraler Punkt des Rodels ist der Vorwurf des Viehraubs, der mehrfach auftaucht. Besonders schwer wiegt der Umstand, dass dieser „unwiderseit und ungewarnot“, also ohne vorherige Absage oder offizielle Kriegserklärung, begangen wurde – was gegen die Regeln der damals noch als legitim anerkannten Fehdeführung verstieß.

Bedeutung der Quelle:
Die Klageschrift von 1311 ist mehr als ein juristisches Dokument – sie ist ein Spiegelbild der politischen Spannungen im Vorfeld des Einzugs der Schwyzer in den Bundesbrief von 1315. Zugleich liefert sie wertvolle Einblicke in die Verflechtungen von Macht, Besitz und Widerstand im Übergang vom Hoch- zum Spätmittelalter.

BILD: Der originale Klagerodel von 1311 – Klage von Abt Johannes I. von Schwanden gegen die Schwyzer wegen mutwilliger Schädigungen.

Textquelle: „Geschichte des Kantons Schwyz – Band 1: Zeiten und Räume. Frühzeit bis 1350“, herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Schwyz
Bildquelle: Klosterarchiv Einsiedeln Online

Inhalt des Klagerodels von 1311
(moderne Übertragung)


1. Missachtung eines Gerichtsurteils: Abt Johannes I. und der Konvent klagen, dass sie bereits einmal wegen der von den Schwyzern verursachten Schäden an klösterlichen Gütern – insbesondere im Gebiet Rubinen (am Eingang des hinteren Sihltals bei Studen) – vor Gericht gezogen sind. In Konstanz erwirkte das Kloster in Anwesenheit eines Vertreters der Schwyzer ein Urteil, das diese Güter dem Kloster zusprach und Schwyz zu 400 Mark Schadensersatz, 100 Mark Buße sowie zur Tragung der Gerichtskosten verurteilte. Die Schwyzer verweigern jedoch die Anerkennung dieses Urteils. Daher fordert das Kloster nun vor den Schiedsrichtern, dass dieses Urteil in Kraft gesetzt wird. Zudem verlangen Abt und Konvent weitere 150 Mark Entschädigung für die Kosten, die ihnen durch den Ungehorsam der Schwyzer gegenüber dem Konstanzer Urteil entstanden sind.

2. Widerrechtliche Ausdehnung des Siedlungsgebiets: Das Kloster beklagt, dass die Landleute von Schwyz zu Zeiten des früheren Abtes Anselm (†1298) noch oberhalb des Eitertals (vermutlich südlich oder westlich von Studen) siedelten – bis wohin das Gotteshaus (Kloster) seine Herden weidete. Seitdem hätten die Schwyzer ihr Siedlungs- und Weidegebiet unerlaubt bis Blattfu (bei Rüti) nach unten ausgedehnt und dort Hütten gebaut. Diese Bauten sollen sie abbrechen und den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.

3. Verdrängung aus Weidegebieten bei Einsiedeln: Weiter wird angeführt, dass die Klosterleute zu Abt Anselms Zeiten ungestört bei Steintalbach (nordwestlich von Euthal) siedelten und von dort aus bis unter den Haggen (eine Anhöhe westlich des Spitalbergs) weideten. Alles, was die Schwyzer jenseits dieser traditionellen Grenze an Siedlungen errichtet haben, sollen sie wieder abreißen und dem Kloster entschädigen.

4. Entzug von Gütern in der March: Die Landleute von Schwyz und Steinen haben dem Kloster unrechtmäßig die Güter “ze Samstages Haufen” (gemeint ist Samstagern) und Brunnen (bei der Anhöhe Katzenstrick) entzogen. Dort hatten die Viehhirten des Gotteshauses zur Zeit Abt Anselms und danach friedlich gesessen und bis Altmatt geweidet. Diese Güter seien dem Kloster zurückzugeben, und für die widerrechtliche Inbesitznahme ist Entschädigung zu leisten.

5. Verlust von Gerichts-, Fischerei- und Jagdrechten: Schwyz raubte dem Kloster hoheitliche Rechte: Zum einen entzogen sie Einsiedeln den Zwing und Bann (Niedergerichtsgewalt) sowie Fischerei- und Jagdrechte abwärts vom Fluss Stille (heute: Wagbach) talaufwärts bis zum Haggen, welche das Kloster unter Abt Anselm besessen hatte. Dies geschah mit Gewalt und ohne Rechtstitel; die Schwyzer sollen dafür Schadenersatz leisten.

6. Tötung von Klosterleuten: Während die Schwyzer umgekehrt dem Kloster einen (angeblichen) Totschlag zur Last legen, klagen Abt und Konvent darüber, dass zwei ihrer Männer von Schwyzern erschlagen worden sind.

7. Umsetzen von Grenzsteinen im Alptal: Die Landleute von Schwyz und Steinen sind auf die klösterlichen Alpweiden im Alptal und am umliegenden Gebirge bis Rubinen vorgedrungen und haben dort eigenmächtig Grenzsteine (Marksteine) gesetzt. Dies stellt eine offensichtliche Grenzverletzung dar

8. Viehraub in Bennau: Schwyzer Landleute haben auf den klösterlichen Gütern der Ita Kämmerin zu Bennau Kühe und anderes Vieh gestohlen und ins Land Schwyz getrieben.

9. Widerrechtliche Bauten auf Klosterland: Eine Person namens Peter Locholf (Locholf) hat auf dem Stafel bei Wannen (nahe der Stockflue) – den das Gotteshaus zur Zeit Abt Anselm und bis heute besessen hat – eigenmächtig Gebäude (Hütten) errichtet. Das Kloster verlangt, dass diese Hütten wieder abgebrochen werden und der entstandene Schaden ersetzt wird.

10. Großer Überfall auf Finstersee (I): Etwa 200 bewaffnete Schwyzer erschienen mit offenem Banner (d.h. als offene Kriegsschar) auf den klösterlichen Gütern in Finstersee (einer Gegend im heutigen Kanton Zug). Sie raubten dort Kühe und Rinder, verwüsteten den Hof und verursachten einen Schaden von etwa 200 Pfund Silber.

11. Mord eines Pächters (Finstersee): Bei diesem Überfall in Finstersee erschlugen die Schwyzer einen Mann des Gotteshauses mit Namen Finster (der Name deutet evtl. auf den Ortsnamen hin).

12. Weiterer Mord in Finstersee: Einige Zeit später kamen die Schwyzer erneut nach Finstersee und töteten dort einen weiteren klösterlichen Mann namens Rudolf, genannt der Ochsner.

13. Überfall bei Früencham (Kt. Zug): 300 Schwyzer drangen auf klösterliches Gebiet bei Früencham (vermutlich in der Gegend des Gubels bei Menzingen, Kanton Zug) vor. Dabei erschlugen sie einen Mann des Klosters namens Jakob von Hawalt (Hawenswil?)

14. Plünderung in Bumbach: 300 bewaffnete Schwyzer fielen in den klösterlichen Hof Bumbach (bei Menzingen) ein. Sie brachen das Gehöft auf, plünderten es, verwundeten Bewohner, trieben das Vieh fort und richteten einen Schaden von 200 Pfund.

15. Raubzug in Finstersee (II) – Pferdediebstahl: Unter Führung eines Hans Stauffacher und eines Roten (Name unklar) kamen Schwyzer Landleute abermals nach Finstersee. Dort stahlen sie fünf Pferde des Klosteruntertanen Holzach.

16. Verwüstungen am “Berge”: Die Schwyzer verwüsteten jedes Jahr die klösterlichen Güter “am Berge” (vermutlich hochgelegene Weiden, evtl. im Zuger Umland), so dass der jährliche Schaden etwa 100 Pfund beträgt.

17. Entführung und Lösegelderpressung: Die Schwyzer haben Holzach, einen Mann des Klosters, gefangen genommen und erst gegen Zahlung eines Lösegelds von 14 Pfund wieder freigelassen.

18. Weitere Schäden “am Bergen”: Die Leute “am Bergen” (siehe Punkt 16) wurden durch Schwyzer Übergriffe zusätzlich um weitere 100 Pfund geschädigt.

19. Bruch eines königlichen Landfriedens: Abt Johannes hatte die Schwyzer wegen all dieser Streitigkeiten vor König Heinrich VII. geladen. Die Schwyzer sind auf königlichen Befehl tatsächlich nach König Heinrichs Hoflager gekommen. Der König setzte einen unparteiischen Obmann ein und gebot beiden Seiten, einander keinen Unbill mehr zuzufügen. Dennoch – so klagt das Kloster – zog wenig später Peter Locholf zu Rubinen mit 300 Mann erneut auf die klösterlichen Güter und verwüstete sie. Dies geschah also trotz ausdrücklichem königlichen Verbot.

20. Ohne Fehdeerklärung und trotz Mahnung: Abt und Konvent betonen, dass alle diese Taten ohne vorherige Absage oder Warnung seitens der Schwyzer verübt wurden – also ohne ordentliche Fehdeerklärung. Das Kloster habe vor und nach den jeweiligen Übergriffen stets versucht, durch gütliche Einigung (Minne) oder rechtliche Schritte den Konflikt zu lösen, vergeblich. Die Schwyzer lehnten alle Angebote ab und setzten das Unrecht fort.

21. Widerrechtlicher Straßenbau: Die Landleute von Schwyz und Steinen haben eigenmächtig Straßen über Klostergut angelegt. (Wege und Straßen durften im Mittelalter nur mit Zustimmung der Grundherren gebaut werden; das Kloster sieht hier seine Rechte verletzt.)

22. Sakrilegale Störung einer Prozession: Eine Gruppe Schwyzer kam „mit dem Kreuze“ nach Einsiedeln, das heißt in Form einer Prozession mit vorangetragenem Kreuz. Im Kloster angekommen, nahmen einige von ihnen in der Gnadenkapelle (Unserer Lieben Frau) die Opfergaben vom Altar, die andere Wallfahrer dort niedergelegt hatten, und verzechten diese Gaben anschließend beim Wein. (Dieser Vorfall – die Schändung der Opfergaben in der Kapelle – zeigt, dass die Schwyzer sogar vor heiligem Ort und Brauch nicht Halt machten.)

23. Entzug der Gerichtshoheit in Uerikon/Uznach: Die Schwyzer haben dem Kloster sein Gericht im Meierhof zu U (der Ortsname ist im Original unklar, möglicherweise Uznach oder Uerikon) entrissen. In diesem Meierhof hielten die Klosterleute bis dahin zweimal jährlich (im Mai und im Herbst) Gericht über die ansässigen Leute ab. Nun seien sie dort ihres Richterrechts, sowie des dortigen Zwing und Banns, beraubt – Rechte, die sie zu Abt Anselms Zeiten und danach innehatten.

24. Erneuter Überfall im Alptal (I): Konrad ab Iberg, der Ammann (Vogt) von Schwyz, ist mit 300 oder mehr Mann ins Alptal gezogen. Sie fielen auf Heinrich Ochsners Hof ein, brachen Türen und Zäune auf und suchten diesen gewaltsam heim.

25. Überfall im Alptal (II): Über 100 Schwyzer drangen ein weiteres Mal in das Alptal auf Heinrich Ochsners Gut vor, brachen seine Türen auf und plünderten den Hof mit Waffengewalt.

26. Jährliche Verwüstung im Alptal: Sieben Jahre in Folge haben die Landleute von Schwyz Heinrich Ochsners Gut im Alptal jeden Sommer von Mai bis Johanni (24. Juni) verwüstet. Sie trieben systematisch ihr Vieh darauf: heute 300 Stück, morgen 100, bald 20, bald 30 – und ließen es die Weiden zweimal täglich abgrasen. Dadurch entstand Ochsner jedes Jahr ein Schaden von etwa 7 Pfund.

27. Raubzüge in Bennau (I): Schwyzer (namentlich ein gewisser Hänsel Küßa und sein Sohn, des Turners Sohn, des Rüdiners Knecht und andere) – insgesamt über 100 Mann – kamen nach Bennau. Sie brachen die Türen und Speicher von Heinrich Ochsner auf dessen Hof in Bennau auf und nahmen ihm sein Heu und seine Kühe weg.

28. Raubzüge in Bennau (II): Zwei Männer aus der Familie Köd (Heinrich und Wernher Köd?), der Stockers Sohn, der Rüdiners Sohn, der Tufur und andere – ungefähr 100 Schwyzer insgesamt – kamen erneut auf Ochsners Gut in Bennau, brachen Türen und Scheunen auf und stahlen ihm sein Heu.

29. Raubzüge in Bennau (III): Ein drittes Mal fiel eine Schar von etwa 100 Schwyzern auf dem genannten Gut in Bennau ein und verübte denselben Frevel nochmals. (wiederum wurden Heu und Vorräte gestohlen und der Hof verwüstet).

30. Plünderung im Mitteltal: Konrad ab Iberg (der Ammann) rückte mit rund 300 Mann in das sogenannte Mittlertal ein (das Tal des heutigen Jessenenbachs bei Einsiedeln). Dort überfielen sie den Hof des alten Businger, nahmen ihm seine Kühe und sein Mobiliar (Hausrat) weg.

31. Verwüstung von Stutz und Rüti: Die Schwyzer erschienen auf den Gütern von Heinrich von Holzli in Stutz Rüti, Möglis Rüti und Lichterholzmatt. Sie brachen ihm die Türen und Scheunen auf, stahlen sein Heu und ließen es von 400 Pferden auffressen sowie sein Gras von 300 Schafen und Rindern abweiden.

32. Plünderung in Lichterholzmatt: Eni Henno, genannt der Pfister, der Wisse von Goldau und ihre Helfer aus Schwyz und Steinen fielen in Heinrich Buwers Hof zu Lichterholzmatt ein, brachen Türen und Speicher auf und nahmen ihm Heu und Milchvorräte.

33. Überfall auf Schweigen in der Au: Werner ab dem Acker (genannt der Gupfer), der Schuster’s Sohn (Sohn des Sutor), und andere Helfer aus Schwyz und Steinen (über 100 Mann) drangen auf den klösterlichen Hof Schweigen in der Au (bei Einsiedeln) vor. Sie nahmen dort den Bewohnern ihr Vieh (Melkkühe) und ihr Gerät weg, nachdem sie Türen und Gebäude aufgebrochen hatten.

34. Dritter Überfall auf den Schachenhof: Die Landleute von Schwyz und Steinen suchten den bereits zweimal heimgesuchten Hof im Schachen (nördlich von Einsiedeln) des Klosteruntertanen Hänslin Blüel zum dritten Mal mit Gewalt heim.

35. Plünderung des Schweigenhofs zu Alpegg: Dieselben Täter drangen auf den klösterlichen Schweigenhof zu Alpegg vor, brachen dort die Türen auf und entwendeten das eingelagerte Heu und die Milchvorräte (Mulchen).

36. Überfall auf den Tristelhof: Ebenjene Schwyzer Bande verübte den gleichen Frevel auf dem Klostergut am Tristel (bei den Quellen unterhalb Einsiedeln): Sie plünderten das dortige Heu und die Vorräte.

37. Überfall am Katzenstrick: Die Schwyzer fielen auf Heinrich Kunz’ Hof am Katzenstrick ein. Sie brachen ihm die Türen auf, raubten sein Vieh, seine Milchvorräte (Mulchen) und sein Heu und trieben das geraubte Vieh aus dem Klostergebiet fort ins Land Schwyz (und nach Steinen).

38. Großer Klostersturm auf Einsiedeln (I): Eine große Zahl namentlich genannter Schwyzer (darunter Werner und Heinrich Küdrer, Heinrich und Heinrich – des Füeßners Söhne, Ulrich der Suter, Konrad und Ulrich Gupfer, Konrad Kotting, Konrad und Arnold Renz, Konrad Vinser, Jakob von Rickenbach, Ulrich Blüemli, Johannes Füchsli, Jakob der Sigrist, Heinrich Flüeggi und sein Knecht Schnappü, Ulrich Unruh, Ulrich Ochsner, Heinrich Sunn von Urmi, Konrad Spezzer, Konrad Lando, Wernher Krümli, Arnold vom Brunnen, Peter ab dem Acker, Wernher Schrankiniter, Zintli’s Sohn, Arnold Ungerchtig, Konrad Trachsel, Ulrich der Gerber, Rudolf Fünzling, Lutfried vom Hof, Rudolf Henne, Ulrich der Murer, Konrad Blüemli, Wernher Blüemli und andere) – über 100 Mann stark – sind nach Einsiedeln selbst gekommen. Sie brachen dort fünf Türen auf, drangen in den klösterlichen Ochsenstall und die Scheunen ein, nahmen das Heu und das Getreide heraus und suchten das Kloster innerhalb seiner Einfriedung freventlich heim.

39. Klostersturm auf Einsiedeln (II): Mehr als zwanzig Schwyzer sind ein weiteres Mal nach Einsiedeln gekommen, haben wieder die Scheunen, Türen und Speicher des Klosters aufgebrochen, Heu und Korn geraubt und das Gotteshaus innerhalb der Klostermauern aufs Neue verwüstet.

40. Klostersturm auf Einsiedeln (III): Zum dritten Mal taten die Schwyzer das Gleiche, d.h. sie drangen erneut gewaltsam ins Kloster ein und plünderten es (ein dritter Überfall in kurzer Folge).

41. Bruch eines neuen Schiedsspruchs: Selbst nach dem jüngsten Vergleich – kaum dass die Schiedsrichter abgereist waren – sind die Landleute von Schwyz wieder auf klösterliche Güter eingefallen, die zuvor nie strittig gewesen waren, und haben dort Verwüstungen angerichtet und Vieh getrieben.

42. Gefangennahme klösterlicher Knechte (vor 1298): Bereits unter Abt Heinrich (1279–1298) hatten Schwyzer und Steiner die Knechte des Klosters, die innerhalb seines Gerichts und Bannes bei der Habichtszucht auf dem Regenegg (zwischen Spitalberg und Stockfluh) arbeiteten, festgenommen, gebunden und ins Land Schwyz abgeführt.

43. Plünderung der Klosterkeller: Die Schwyzer drangen mit offenem Banner sogar in die Keller des Klosters Einsiedeln ein, nahmen dort alles, was sie fanden oder wollten, und suchten das Kloster innerhalb des umfriedeten Bereichs mit bewaffneter Hand heim.

44. Zerstörung von Bauholz für die Klosterkirche: Rund 300 bewaffnete Schwyzer zogen auf die klösterlichen Alpgebiete unterhalb der Alpthalbrücke (Steg, der von Einsiedeln über die Alp führt). Dort zerhackten und verbrannten sie die Holzstämme und Schindeln, die Abt Johannes hatte schlagen lassen, um das Klostermünster instand zu setzen und neu einzudecken.

45. Schäden in Kriegszeiten rund um Pfäffikon: Sowohl in Fehdezeiten wie auch außerhalb haben die Schwyzer bei ihren Zügen in die Täler Glarus (Gross im Original) und Einsiedeln stets auch die Leute des Klosters auf ihren außerhalb Einsiedelns gelegenen Höfen heimgesucht. Insbesondere wurden die Gotteshausleute von Pfäffikon bis an den Horgen (d.h. im Zürcher Oberland) in ihrem Heu, ihrem Vieh und anderem Gut mit einem Gesamtschaden von rund 500 Mark geschädigt – zusätzlich zu den oben bereits genannten Fällen. Sie wurden vielfach von den Schwyzern überfallen.

46. Zusammenfassung und Forderung: Alle diese genannten Untaten sind – so schließt der Klagerodel – von den Landleuten zu Schwyz (und Steinen) ausgegangen, wurden von diesen aus ihrem Land heraus unrechtmäßig, ohne Gericht und Recht gegen das Kloster verübt. Abt und Konvent fordern daher, dass die Landleute von Schwyz und Steinen all dieses Unrecht wiedergutmachen und büßen sollen.

Alle diese genannten Untaten sind – so schließt der Klagerodel – von den Landleuten zu Schwyz (und Steinen) ausgegangen, wurden von diesen aus ihrem Land heraus unrechtmäßig, ohne Gericht und Recht gegen das Kloster verübt. Abt und Konvent fordern daher, dass die Landleute von Schwyz und Steinen all dieses Unrecht wiedergutmachen und büßen sollen.

 
 
 
 
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